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Steuerbefreieung von Paketen bis 150 Euro ist endlich beschlossen

Kanarische Inseln – Diesmal ging es schneller als erwartet, die Regierung der Kanarischen Inseln hat beschlossen das Zollverfahren für Einkäufe im Internet bis zu einer Summe von 150 Euro von dem sogenannten DUA-Verfahren zu befreien. Bisher lag dieser Grenzwert bei 22 Euro. Dies bestätigte die Finanzministerin Rosa Davila, das entsprechende Dekret wird verändert und noch in dieser Woche wird die Änderung im Amtsblatt der Kanarischen Inseln veröffentlich, damit so schnell wie möglich diese Barriere fällt.

Das Finanzministerium bestätigte auch das das allgemeine Interesse daran so hoch war, das es es erforderlich war diesen Schritt zu gehen um gleiche rechte der Einwohner der Kanarischen Inseln mit anderen europäischen Bürgern zu erreichen.

Damit eliminiert die Regierung eine Verunsicherung bei den Bürgern, die letztendlich nie wussten wieviel sie noch zahlen mussten, wenn ein Paket angeliefert wurde.

Das genaue Datum, ab wann das DU-Verfahren dann nicht mehr angewendet wird ist allerdings noch nicht bekannt, die Formalitäten über das Amtsblatt müssen zunächst eingeleitet und abgewartet werden. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Onlinehandel auf den Kanaren könnte vereinfacht werden, wenn das DUA-Verfahren wegfällt, vom 15.01.2016

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