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Onlinehandel auf den Kanaren könnte vereinfacht werden, wenn das DUA-Verfahren wegfällt

Kanarische Inseln – Das E-Commerce boomt auch in Spanien, auf den Kanarischen Inseln hingegen hängt man dort weit hinterher. Nun hat sich eine Arbeitsgruppe des Finanzministeriums under der Oberzolldirektion gebildet um dieses „Problem“ anzugehen. Im Jahr 2014 erreichte das Handelsvolumen im E-Commerce auf den Kanarischen Inseln 447 Mio. Euro, damit lag das Archipel weit hinter allen Regionen in Spanien.

Die aktuelle Regierung der Inseln möchte bei den Onlineshops aus Spanien den Spruch „Exklusiv fürs Festland und die Balearen“ weg bekommen. Man hat da sogar schon Ideen wir das gehen könnte, denn bei jeder Bestellung die über das Internet ausgeführt wird, wird ein Export- und Zollverfahren gestartet welches auf den Kanarischen Inseln erforderlich ist. Dabei ist es egal ob man Verkaufen möchte oder eben einkauft. Was die letztendlichen Kosten dann betrifft weiß niemand und deshalb versenden sehr viele Onlinehändler eben nicht auf die Kanarischen Inseln.

Dieses sogenannte DUA-Verfahren könnte nun vereinfacht werden, man spielt mit dem Gedanken das ein DUA-Verfahren nur noch erforderlich sein könnte, wenn die Gesamtsumme des Paketes mehr als 150 Euro erreicht. Dies würde bedeuten, dass gerade kleine Bestellungen ohne Probleme abgewickelt werden könnten und der Markt könnte einen zusätzlichen Boom erleben.

Lassen wir uns mal überraschen, ob es tatsächlich zu so einer Vereinfachung kommt. – TF

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