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Timesharing – VIP-Urlaubszertifikate: Sicherer Geldverlust durch Lose

Sie schlendern gemütlich durch Puerto de Mogán und werden von einer freundlichen, jungen Frau angesprochen, die Ihnen Lose anbietet. Sie nehmen eins und siehe da: Sie haben eine Woche Urlaub gewonnen. Den Gewinn müssen Sie in der Geschäftsstelle des Veranstalters abholen. Sie gehen hin – und schon sind Sie mittendrin: In einer Verkaufsveranstaltung, bei der Ihnen traumhafte Ferien-Appartements gezeigt werden. Diese können zu einem Schnäppchen-Preis von 186 Euro pro Nacht in einem 4-Personen-Appartement für die Dauer einer Woche gebucht werden. Dazu noch ein tolles Ambiente und Prominente, die hier ebenfalls ihren Urlaub verbringen. All das wirkt auf den ersten Blick einleuchtend.

Sie wirken interessiert. Sofort wird Ihnen ein Vertrag vorgelegt. Ausreichend Zeit zum Lesen gibt man Ihnen nicht. Dennoch unterschreiben Sie und werden daraufhin persönlich zum Geldautomaten geführt, um sofort die Anzahlung zu leisten. Allerspätestens jetzt sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten. Denn ein Anbieter, der seine Kunden dermaßen unter Druck setzt, kann nicht seriös sein.

Aktuell werden wieder zahlreiche Urlauber Opfer dieser Geschäftspraktiken. Sabine Blanke, Juristin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschlands, gibt Tipps.

Europäiche Verbraucher Zentrale

Was raten Sie Urlaubern, die sich mit dem Gedanken tragen, einen Vertrag für Urlaubszertifikate abzuschließen?

  • So verlockend der Losgewinn erscheint: Halten Sie sich von der Infoveranstaltung fern. Denn ist man erst einmal dort, wird es schwierig, sich den aggressiven Verkaufspraktiken zu entziehen.
  • Unterschreiben Sie nichts. Ist der Vertrag unterschrieben, wird es schwer, diesen wieder zu lösen. Dadurch, dass die Laufzeit meist unter einem Jahr liegt, wird der Schutz der Europäischen Timesharing Richtlinie ausgehebelt: Verbraucher können nicht widerrufen und den Unternehmern ist es nicht verboten, sofort eine Anzahlung zu verlangen. Allerdings gelten derartige Verträge nach spanischem Recht als betrügerisch.
  • Manche Anbieter erlauben Ihnen zwar, innerhalb einer bestimmten Frist zu kündigen, verlangen dann aber mehr als 80 % des bezahlten Geldes als Schadenersatz.
  • Leisten Sie keine Anzahlung. Nicht per Kreditkarte. Nicht per EC-Karte. Und schon gar nicht in bar. Vor allem bei Barzahlung wird es schwierig, das Geld zurück zu erhalten.
  • Überlegen Sie gut, ob Sie sich jetzt schon langfristig an einen Ferienort und eine Anlage binden möchten. Was ist zum Beispiel, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt keinen Urlaub bekommen, krank werden oder doch woanders hinreisen möchten? Dann ist, je nach Vertrag, alles, was sie bislang bezahlt haben, verloren.
  • Bedenken Sie, dass viele Verträge „begrenzte Verfügbarkeiten“ beinhalten, obwohl Ihnen etwas anderes erzählt wurde. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass Sie das gebuchte Appartement zur gewünschten Zeit nicht nutzen können.
  • Bedenken Sie auch, dass Urlaubszertifikate keinen Schutz vor Reisemängeln bieten. Anders als bei Pauschalreisen sind lärmende Zimmernachbarn oder Baustaub der Nachbaranlage allein Ihr Risiko.
  • Rechnen Sie nach, ob der Preis vorteilhaft ist. Kalkulieren Sie Flug, Transfer sowie die Verpflegung vor Ort mit ein.
  • Schalten Sie die Polizei ein, wenn Sie während oder nach den Vertragsverhandlungen in irgendeiner Form bedrängt, unter Druck gesetzt oder mit Anrufen belästigt werden.

Was tun, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und Sie ein Urlaubszertifikat gekauft haben?

  • Gehen Sie so schnell wie möglich zur Bank und verlangen Sie die Rückbuchung des Geldes. Bei Kreditkarten können Sie bis zu vier Wochen nach Erhalt des Kontoauszugs die Zahlung reklamieren. Eine Sperrung der Kreditkarte allein reicht nicht aus.
  • Teilen Sie dem Unternehmen schriftlich (per Einschreiben und per Mail) mit, dass Sie wegen der Art der Vertragsanbahnung nicht an den Vertrag gebunden sind, und kündigen Sie ihn vorsorglich.
  • Wenn Sie Rat und Hilfe brauchen, wenden Sie sich ans Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Das EVZ unterstützt Verbraucher kostenlos bei grenzüberschreitenden Problemen. www.evz.de
  • IhreAnsprechpartnerinbei Rückfragen: Ines Danzeisen, danzeisen@cec-zev.eu, Tel.: +49(0) 7851.9914850

Folgende Anbieter sind dem EVZ Deutschland mit solchen und ähnlichen Geschäftspraktiken bisher aufgefallen:

Anfi Vacation Club, Liberty Holiday 2017 S.L. (Group), Reisemarkt24, Viajes Vacon, Anfi Dreams, Enduria Travel, Ferienexpert, Vacon Marketing, Vacon Travel Service.

Gastbeitrag vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. – Weiterführende Informationen inklusive EU-Richtlinie etc.  finden Sie auch auf der Webseite der EVZ.

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