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ASCAV fürchtet die Onlineanzeige für Steuerbetrug nicht – Findet diese lediglich ungerecht

Kanarische Inseln – Der Verein für private Ferienvermieter (ASCAV) hat sich zu dem neuen Onlineverfahren für Betrugsanzeigen gegen Steuerhinterziehung im Vermietungsbereich für Tourismus geäußert. Man empfindet es als „beispiellos“ das die Steuerbehörde die „Aktivität als betrügerisch“ bezeichnet, das es eine „ungerechtfertigte Verfolgung“ darstelle. Man beschwert sich darüber, dass die Steuerbehörde nicht alle Branchen auflistet, um eine Onlineanzeige zu erstellen, keine Branche wird so stark geprüft wie der Markt für private Ferienwohnungen. Zugleich forderte der Verband, dass dieses Meldeverfahren auch auf alle anderen Bewerberbergungsbetriebe ausgeweitet werden sollte.

Der Verband unterstreicht auch, dass eine touristische Lizenz nur erteilt wird, wenn zuvor alle Eintragungen zur Ferienwohnung oder dem Ferienhaus korrekt vorgenommen wurden. Sprich, man muss zunächst eine Anmeldung bei der Steuerbehörde machen um sich überhaupt registrieren zu können. Die touristische Nummer, die man erst bekommt, wenn man ins Tourismus-Register eingetragen wurde, ist ja faktisch überall zwingend.

Der Sektor bringt dem Fiskus jedes Jahr rund 100 Millionen Euro an IGIC, so ASCAV, kein anderer touristischer Sektor außerhalb der Kanarischen Inseln bringt diese Steuersumme allein durch Mehrwertsteuer ein, behauptet der Verband weiter.

Gleichzeitig sagte die Präsidentin des Vereins, Doris Borrego, dass der Verband jedoch „überhaupt keine Befürchtungen hat“. Mit dem neuen „Kanal können Bürger unrechtmäßige Streupraktiken anzeigen, die großen Vermarktungsplattformen für Ferienunterkünfte melden bereits alle Geschäfte und Transaktionen an die Steuerbehörden“.

Da „fast alle Ferienunterkünfte auf diesen Plattformen angeboten werden, werden diese ohnehin schon steuerlich kontrolliert“.

Letztendlich ist diese „neue“ Werkzeug kein neues Werkzeug, allerdings empfindet der Verband es als ungerecht, dass man „nur“ die privaten Vermieter online anzeigen kann und eben nicht alle anderen Vermieter oder gar Industriezweige. Dem kann man zweifellos zustimmen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Finanzamt nimmt online Beschwerden gegen nicht gemeldete touristische Vermietung entgegen, vom 10.07.2019

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