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Änderung beim Residentenrabatt: Fluggesellschaften dürfen nicht mehr nach dem Status fragen bis zum Buchungsende

Kanarische Inseln – Es gibt eine Veränderung beim Residentenrabatt für Flugtickets, denn Fluggesellschaften dürfen erst bei Kaufabschluss nach dem Status des Fluggastes fragen und nicht mehr vor der Flugsuche. Diese Änderung kündigte der Minister für Entwicklung José Luis Ábalos bei seiner Rede im Plenum des spanischen Senats an. Davon betroffen sind alle Fluggesellschaften die sowohl die Kanaren mit dem Festland verbinden als auch die Balearen, Ceuta und Melilla.

Diese Entscheidung sei im Einklang mit der spanischen Wettbewerbsbehörde getroffen worden, da mehrere Beschwerden von diversen Nutzergruppen und der Regierung der Balearen andeuteten, dass Fluggesellschaften die Ticketpreise für Flüge auf das Festland für Residenten teurer anbieten als es sein dürfte. Es wird teilweise auch behauptet, dass die Fluggesellschaften die Tatsache ausnutzen, dass Residenten vor der Preisabfrage nach dem Status gefragt werden, um dann einen höheren Basispreis anzuwenden. Und hier greift nun die neue Regelung, denn dies kann dann künftig nicht mehr passieren.

Der Verband der Fluggesellschaften in Spanien (ALA) hat auf die „einseitige Maßnahme verblüfft“ reagiert. In einer Erklärung heißt es, „wir sind sehr überrascht und enttäuscht über diese Ankündigung“ denn schließlich wird das Rabattsystem für Residenten „von der Generaldirektion für Zivilluftfahrt umfassend kontrolliert“.

Der Präsident der ALA, Javier Gándara erklärte zudem, dass die Unternehmen nicht verstehen, dass „eine Maßnahme dieses Kalibers angewendet wird, ohne das es ein Nachweis der Anschuldigungen gibt“. Der Verband geht sogar soweit, dass diese Änderung gegen die EU Verordnung 1008/2008 verstößt, diese besagt, dass der zu zahlende Endpreise dem Kunden jederzeit angezeigt werden muss. Die beinhaltet den angewendeten Tarif und die anfallenden Frachtkosten sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren die zum Zeitpunkt der Preisabfrage anfallen.

Diese Argumentationsweise ist nur bedingt richtig, denn bei dem Residentenrabatt geht es ja eben nicht um einen Endpreis im Sinne des Gesetzes, sondern um einen Rabatt, der vom Endpreis abgezogen wird. Der eigentliche Endpreis wäre der Preis, den auch ein Fluggast zahlen muss, der eben kein Resident ist. Da scheint sich der Verband ertappt zu sehen und versucht nun mit schwachen Argumenten etwas zu rechtfertigen. – TF

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