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Las Palmas legt regionale Regeln für Ferienvermietung vor – 90% der Unterkünfte gefährdet!

Las Palmas – Während die touristischen Gemeinden auf Gran Canaria noch immer nichts unternommen haben, um das neue Tourismusgesetz für private Ferienvermietung umzusetzen, die Regierung der Kanaren gab den Gemeinden Freiheiten dazu, hat Las Palmas nun eine Regulierung vorgelegt, welche nun 45 Tage lang von den Bürgern eingesehen werden kann und welche dann von den Bürgern auch mit Einsprüchen belegt werden kann. Diese Regelung ist also noch nicht bindend. Die südlichen Gemeinden fordern unterdessen von der zentralen Regierung der Kanaren, dass man ihnen die Arbeit abnehmen sollte, obwohl zuvor mehr Mitspracherecht gefordert wurde.

In Las Palmas wurde der allgemeine Odrinationsplan (PGO) angepasst und zur Einsicht der Bürger vorgelegt. Er enthält nun Regulierungen für die Vermietung an Touristen in Wohnungen und Häusern der Stadt Las Palmas. Grundsätzlich sieht die Stadtverwaltung es nicht als Regulierung an, sondern als „Anerkennung der touristischen Nutzung von Wohnraum“, so der Stadtrat Javier Doreste. Die Opposition kritisiert hingegen, dass diese Vorordnung eine Auswirkung von bis zu 200 Millionen Euro auf die Stadt haben könnte.

Der Verband der Ferienhausbesitzer (ASCAV) kritisierte die Verordnung, diese würde fast 90% aller Ferienunterkünfte in Las Palmas zu illegalen Unterkünften machen heißt es in einer Erklärung dazu. Der Grund dafür ist einfach, wenn in einem Mehrfamilienhaus auch Ferienwohnungen untergebracht sind, ist es erforderlich, dass diese eine eigene Eingangstüre haben, ein eigenes Treppenhaus und unterhalb der Wohnungen für die Mieter liegen, also in einem Haus mit 4 Stockwerken und 2 Wohnungen pro Etage, indem sich 2 Ferienwohnungen befinden muss es so geregelt werden, dass diese zwei Wohnungen in der ersten Etage liegen und einen separaten Eingang zugewiesen bekommen. Daher sieht der Verband es als „verschleiertes Verbot“ an.

Der Verband bekräftigte, dass in diesem Sektor mehr als 400 Millionen Euro für die Stadt pro Jahr generiert werden, rund 46% der Unterkünfte in der Stadt fallen unter die private Ferienvermietung. Die neuen Regelungen würden dazu führen, dass die Ferienwohnungen in einige wenige Häuser konzentriert werden müssten und dadurch würden sich diese in den Händen von einigen wenigen Besitzern befinden, weil die einzigen, die den neuen Regeln folgen können die größeren Investoren sind.

Weitere Vorgaben sind, dass pro 150 Quadratmeter Wohnfläche, die als Ferienwohnraum genutzt werden ein Parkplatz vorhanden sein muss, also bei einem Haus mit 2 Ferienwohnungen zu jeweils 75 Quadratmeter muss das Haus auch einen Parkplatz dafür vorhalten, eine Ladezone könne von der Stadt ebenfalls auf Auflage gemacht werden, ist aber grundsätzlich keine Pflicht.

Letztendlich kann man zusammenfassen, dass lediglich komplette Gebäude die als Ferienwohnraum genutzt werden problemlos weiter machen könnten, sollte die Verordnung so eingeführt werden. Aber immerhin ein Anfang ist gemacht. Während die „Experten“ im Süden eher jammern, dass man zu viel Arbeit damit habe. – TF

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