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75% Rabatt nicht voll anwendbar – Streittehma, Kanaren wollen ggf. vor Gericht ziehen

Kanarische Inseln – Erst seit wenigen tagen ist der neue 75% Rabatt für Flugtickets und Fährfahrten für die Residenten der Kanarischen Inseln in Kraft und es gibt immer noch Streit zwischen der Regierung der Kanaren und der zentralen Regierung in Madrid. Der Grund dafür ist einfach, der Rabatt ist nicht klar definiert, sodass er auch für den regulären Tarif angewendet werden muss, wie dies zuvor bei dem 50% Rabatt der Fall war. Allerdings war es auch damals schon so, dass der alte Rabatt ebenfalls ohne diese Verpflichtung eingeführt wurde. Die klagten die Kanarischen Inseln vor dem obersten Gericht in Spanien ein und bekamen recht.

Eine ähnliche Situation scheint sich nun auch aufzubauen, das Parlament der Kanarischen Inseln beschloss zumindest, diesen Weg einzuschlagen, sollte sich die zentrale Regierung nicht von selbst daran halten den Rabatt entsprechend vorzuschreiben.

Das Problem bei dieser wässrigen Formulierung ist, dass beispielsweise günstige Flüge, die als Basis Tarif angeboten werden, ohne Gepäck oder zeitlich begrenzt, von dem Residentenrabatt aufgenommen werden können. Das kann so nicht richtig sein, daher müsse definiert werden, dass die Rabatte für den Basistarif anwendbar sind, der jedem anderen Tarif zugrunde liegt.

Fernando Clavijo, der Präsident der Kanarischen Inseln sagte, „wir hoffen, dass die Situation wieder gut wird“. Na dann wollen wir mal sehen, ob die neue spanische Regierung sich besser mit den Kanarischen Inseln aufstellt oder es auch darauf ankommen lässt ein Urteil vom obersten Gerichtshof zu kassieren. – TF

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