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Ferienvermietung: AirBnB &Co MÜSSEN alle Daten an das Finanzamt übermitteln, inkl. Vermieter & Geldfluss

Spanien – Ab dem kommenden Jahr muss das Buchungsportal AirBnB sowie alle anderen Portale einige Daten an das spanische Finanzamt weiterleiten. Darunter Daten zum Vermieter und Daten zur erhaltenen Miete sowie Mietdauer. Die Daten die das Finanzministerium im Januar 2019 bekommen wird, stammen aus dem kompletten Jahr 2018! Anschließend muss AirBnB alle drei Monate die Daten aktualisieren, sprich eine Meldung an das Finanzministerium über die Aktivitäten der Vermieter auf der Plattform.

Diese Regelung betrifft allerdings nicht nur AirBnB, sondern ALLE Webseiten die ähnlich operieren. Bedeutet Seiten wie BestFewo, HomeAway, booking.com, 9flats, MisterBnB (das schwule AirBnB) etc. haben alles die Pflicht die Vermieterdaten zu übermitteln, sonst drohen empfindliche Strafen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass keinerlei Steuerbetrug in dem Sektor mehr möglich sein soll.

Die ministerielle Vorordnung wurde am 30. Mai bekannt gegeben. Neben den Daten der Vermieter und deren Umsätze kann das Finanzministerium auch den Zahlweg abfragen, sprich Bankverbindungsinformationen, Kreditkarten, Paypal etc.

Für Vermieter könnte es dann ab dem kommenden Jahr ungemütlich werden, sofern man nicht legal vermietet. Die Portale werden dem Gesetz sicherlich nachkommen und die Daten übermitteln, denn freiwillig wird man die Strafen sicherlich nicht zahlen.

Letztendlich bedeutet dies aber wohl auch, dass ein teil des Angebotes im Internet verschwinden wird, nachteilig für die Mieter solcher Unterkünfte. Aber letztendlich vollkommen richtig! – TF

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