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Ist der Urlaub in Gefahr wenn man über die insolvente Unister GmbH gebucht hat?

Kanarische Inseln – Schlechte Nachrichten für Urlauber, die Ihren Urlaub via Unister GmbH gebucht haben? Eine Insolvenz verunsichert Kunden. Das Unternehmen aus Deutschland gehört zu den größten Internetanbietern überhaupt und es zählen einige Namhafte Portale wie ab-in-den-urlaub.de, reisen.de, fluege.de, hotelreservierung.de, kuz-mal-weg.de und urlaubstours.de dazu. Letztere ist sogar der eigene Veranstalter von Unister.

Jedoch geben Experten derzeit Entwarnung, auch der Geschäftsbetrieb der einzelnen Sparten soll vorerst uneingeschränkt weiterlaufen.

Sorgen machen muss man sich als Kunde vorerst nicht. Die Kunden haben Verträge mit Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften geschlossen. Die Portale von Unister sind – wie ein Reisebüro – in der Regel nur Vermittler. Deshalb sind die Kunden von der Insolvenz nicht betroffen. Das gilt insbesondere für „Ab-in-den-Urlaub.de“ und „fluege.de“. Etwas heikler ist es bei der Unister-Tochter „Urlaubstours“. Diese ist im rechtlichen Sinne Reiseveranstalter. Sollte sie die Reisen nicht mehr durchführen können, springt die gesetzliche Insolvenzversicherung ein, die jeder Kunde mit der Reisebuchung automatisch abgeschlossen hat.

Alle die derzeit in Urlaubsplanung sind sollten sich also keine Sorgen machen, denn wenn man seine Pauschalreise nach Gran Canaria bucht ist diese immer über den Veranstalter gebucht, nicht über den Vermittler, lediglich den Veranstalter Urlaubstours sollte man ggf. meiden. – TF

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