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Airbnb steht in New York vor Gericht – private Ferienunterkünfte mal wieder in der Kritik

Kanarische Inseln / New York – Ein Thema, dass auf den Kanarischen Inseln auch immer wieder für Diskussionen sorgt, ist die illegale Vermietung von Ferienunterkünften. Jetzt steht eines der führenden Portale für Privatvermietung von Ferienunterkünften vor Gericht. Das Portal AirBnB muss sich in New York verantworten, das Urteil könnte auch für die Kanaren von Interesse sein. Konkret geht es darum, dass sich Anbieter von Unterkünften, die auf Airbnb registriert sind, gegen die Gesetzte des Staats New York verstoßen.

Wie in anderen Bundesstaaten der USA ist es auch in New York verboten Wohnungen unterzuvermieten, zumindest für kürzere Aufenthalte als ein Monat. Der Bundesstaat will so sicherstellen, dass Steuereinnahmen korrekt fließen, was bei Kurzaufenthalten schwer zu kontrollieren ist. Laut „New York Post“ gab es alleine Ende Januar 19.500 Angebote bei Airbnb, von denen laut einer Studie der Steuerbehörden gut zwei Drittel illegal sein sollen.

Auf den Kanarischen Inseln werden über dieses Portal oder andere, wie AMOMA, Mister BnB oder HomeAway ebenfalls unzählige Ferienunterkünfte angeboten. Hier wird so argumentiert, dass die Vorschriften ebenfalls nicht eingehalten werden, jedoch geht es hier nicht um Miet-Gesetze, sondern um das Tourismusgesetz, das klare Regularien beinhaltet. Die Sicherheit der Gäste steht dabei im Vordergrund. Trotzdem wird auch hier bisher diese Geschäftspraxis geduldet, wobei es schon einige Berichte darüber ab, dass sich dies künftig ändern könnte.

Ist der Trend der privaten Ferienunterkunft schon bald wieder vorbei? Man kann gespannt abwarten, wo die Reise hingehen wird. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Private Ferienunterkünfte auf den Kanaren verteidigen sich auf der ITB in Berlin, vom 05.03.2014
300 illegale Wohneinheiten in der touristischen Vermietung, Schaden rund 28 Millionen Euro, vom 03.03.2014
Zahl der Übernachtungen in Ferienwohnungen um 1,2% gestiegen, vom 31.01.2014
3 Millionen Euro Steuerverlust durch private Ferienvermieter, vom 28.10.2013

Weitere Links zum Thema:
Ferienwohnungen und Häuser auf den Kanaren
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