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Kosten für Rettungseinsätze können bei Extremsportarten auf die Opfer umgelegt werden

Kanarische Inseln – Die Regierung der Kanarischen Inseln hat damit begonnen, Rettungseinsätze, die bei Extremsportarten erforderlich waren, den Opfern in Rechnung zu stellen. Begründet wird dies mit einem Gesetz auf den Kanarischen Inseln, welches klar regelt, dass man auch eigenverantwortlich mit seinem Leben umgehen muss. Die Kosten können von der Regierung dem Opfer in Rechnung gestellt werden, wenn diese entweder Warnzeichen oder bestehende Verbote ignoriert haben, oder eine Warnung von Behörden ignoriert haben oder die Sportart ohne entsprechende Ausrüstung praktiziert haben.

Im Gesetz ist auch klar geregelt, welche Sportarten dies betreffen kann. Darunter Windsurfen, Kitesurfen, Wasserski, Wakeboard, Wakesurf, Jet-Ski, Boogie-Board, Surfen, Rafting, Hydrospeed, Kanu, Rudern, Canyoning, Bungee-Jumping, Kite-Buggy, Quadfahren, Sportklettern und Höhlenforschung sowie gewisse Tauchaktivitäten.

Das ist aber noch nicht alles, auch Fahrradfahren in den Bergen, Motorcross, das führen von KFZ abseits der Straßen, Reiten, Skifahren, Snowboarden, Paraski, Snowbike, Ballonfahrten, Fallschirmspringen, Base Jumping, fliegen in ultraleicht Fluggeräten, Paragleiten, Drachenfliegen und Parasailing gehören mit zu den Aktivitäten.

Das kanarische Gesundheitsministerium bestätigt unterdessen, dass es die derzeit meisten offenen Fälle im Bereich des Paragliding gibt. Insgesamt seien derzeit 33 Fälle offen, in denen die Entscheidung noch aussteht. Die Regierung unterstreicht, dass diese Maßnahme nicht dazu dienen soll, die Staatskasse zu füllen, sondern dazu, dass den Menschen bewusst gemacht wird, wie wichtig Achtsamkeit im Umgang mit Extremsport ist.

Zur Zahlung verpflichtet werden kann neben dem eigentlichen Opfer aber auch die Firma, die diese Aktivitäten angeboten hat, sofern die Schuld bei der Firma liegt.

Als erstes wurde nun ein Unfall mit einem Pferd geahndet. Im vergangenen Juni stürzte der Reiter in der Nähe von La Hoya in San Mateo etwa 20 Meter mit seinem Pferd in eine Schlucht. Der Rettungseinsatz mit Hubschrauber kostete 4.172 Euro, diese muss der Reiter nun zahlen. Begründung: Die Tätigkeit wurde ausgeübt ohne eine entsprechend schützende Reitausrüstung.

Man kann nun sicherlich darüber Streiten, ob solche Maßnahmen tatsächlich das Bewusstsein der Menschen für die Gefahren öffnet. Grundlegen kann man aber auch sagen, wenn jemand so achtlos mit seinem Leben umgehet und die Ressourcen der Gemeinschaft dadurch schmälert, ist es nur gerecht, diese Kosten auf den „Auslöser“ zu übertragen. – TF

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